Mietbedingungen

1. Mietvertrag:
Nach Unterschrift des Mieters ist der Vertrag verbindlich. Nach Erhalt der Anzahlung wird Mietzeitraum,
Fahrzeugkategorie, Sonderausstattung bestätigt. Mindestalter von Mieter und Fahrer beträgt 23 Jahre.
Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. B seit mindestens 2 Jahren ist nachzuweisen. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird
eine Kaution von 1.500,- € in bar hinterlegt (eine Reduzierung der Kaution auf 200,-€ / 250,-€ ist durch eine Kautions-
Versicherung möglich). Der Erhalt wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeuges quittiert. Bei
ordnungsgemäßer Rückgabe erhalten Sie diese zurück.

2. Zahlungsbedingungen:
Bei Abschluss des Mietvertrages sind 20% des Mietpreises (min. 200,- €) anzuzahlen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor
Mietbeginn an den Vermieter zu überweisen. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 14 Tage) ist der Mietpreis sofort
fällig.

3. Mietpreis/Servicepauschale bertägt pro Vermietung 150€ darin enthalten:
- gültige Mehrwertsteuer
- Wartung und Verschleißreparaturen
- Haftpflicht: 100 Millionen €
- Vollkasko 1.500,- € SB. Teilkasko 1.500,- € SB
- Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens
- 300 Kilometer pro Tag frei, jeder weitere Kilometer 0,35 €
- Einweisung, Übergabe, Rücknahme
- 1 x 11 kg Gas
- Chemie für WC
- aufgefüllter Frischwassertank
- Schutzbrief
- Außenreinigung

4. Haftung:
Der Mieter haftet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug bei versicherbaren Risiko bis 1.500,- € je Schadensfall. Nicht
versicherbare Schäden (z.B. Innenausstattung / Wertminderung Mietausfall / Gutachterkosten etc.) sind in voller Höhe
zu erstatten. Sollte das im Mietvertrag fixierte Fahrzeug durch Unfallschäden des Vormieters oder durch vom
Vermieter nicht beeinflussbare Umstände (Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Katastrophe etc.) nicht zur Verfügung
stehen, verliert der Vertrag ersatzlos seine Gültigkeit.
Der Mieter haftet für alle mit den im Fahrzeug zusammenhängenden Ordnungswidrigkeiten (Parkgebühren, Bußgelder,
Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) während des Mietzeitraumes. Weiterhin haftet der Mieter für grob fahrlässiges
Verschulden im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs.

Es gilt die deutsche Rechtsprechung zum Mietwagenrecht und nicht das Reiserecht.

5. Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, vorm vereinbarten Mietbeginn, sind Anteile des Mietpreises lt. Mietvertrag zu zahlen.

- Rücktritt bis zu 50 Tage vor dem 1. Miettag 10%
- Rücktritt bis zu 15 Tage vor dem 1. Miettag 50%
- Rücktritt weniger als 15 Tage vor dem 1. Miettag 80%
- Wird das Wohnmobil nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt

6. Übernahme:
Der Tag der Fahrzeugabholung und der Fahrzeugrückgabe zählen als 1. Miettag. Das Fahrzeug kann am 1. Miettag
zwischen 16.00 und 18.00 Uhr übernommen werden. Fällt der Tag der Abholung auf einen Samstag, so kann das Fahrzeug
zw. 9.00 und 11.00 Uhr übernommen werden. Das Fahrzeug ist betriebs- und verkehrssicher, vollgetankt, außen und innen
gereinigt. Der Fahrzeugzustand wird in einer Checkliste festgehalten und Sie erhalten eine ausführliche Einweisung in die
Fahrzeugbedienung.

7. Rückgabe:
Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr. Das Fahrzeug wird vollgetankt, innen
gereinigt, sowie die Fäkalien-und Abwassertanks entleert und gesäubert zurückgegeben. Bei Fahrzeugrückgabe vor
Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei Fahrzeugrückgabe nach der
vereinbarten Zeit wird ein Tag nachberechnet.

8. Reinigungsgebühren
Das Fahrzeug wird sauber übergeben und sauber zurückgenommen.
Falls die Nachreinigung bei Rückgabe des Fahrzeuges vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren
für eine Nachreinigung erhoben. Eine Nachreinigung durch den Mieter ist nicht mehr möglich, sobald die Rückgabe
begonnen hat.

- kleine Innenreinigung 50,00 €
- normale Innenreinigung 100,00 €
- große Innenreinigung 150,00 €
- große Innenreinigung bei Mitführen von Haustieren 200,00 €

Rauchen in Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten!
Bei Zuwiderhandlungen werden 100,00 € der Kaution einbehalten

9. Besonderheit
Sollte das gemietete Fahrzeug über einen Fahrradheckträger verfügen, so ist es untersagt, auf diesem E-Bikes zu
transportieren.

10. Reiseländer:
Fahrten ins europäische Ausland sind erlaubt. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete, sowie die aufgeführten Länder sind
verboten. (Albanien, Andorra, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kasachstan, Kosovo, Lettland, Litauen,
Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei,
Ukraine, Weißrussland)

11. Unfall
Probleme? Immer den Vermieter verständigen. Reparaturen nur nach vorheriger Freigabe durch den Vermieter. Bei
Unfall europäischen Unfallbericht komplett mit korrekten Unfalldaten ausfüllen. Bei Personen / Sachschäden über
1.000,- € - Polizei benachrichtigen. Bei kleinen Schäden dem Vermieter Bescheid geben.

12. Geschäftsbedingungen
Es gelten die umseitig beschriebenen Geschäftsbedingungen des Mietvertrages.

13. Rechtliches
Erfüllungsort + Gerichtstand ist Sitz des Vermieters. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter
(Besitzer) zustande.

ACHTUNG: Bei Abholung des Fahrzeuges sind Führerschein, Personalausweis und eine Kreditkarte vorzulegen.


Unsere aktuellen Mitbedingungen als PDF finden Sie hier.